BKF

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Wer seine Bus- und/oder LKW- Fahrerlaubnis gewerblich nutzen will, muss seit 2008 (Bus) bzw. 2009 (LKW) eine Grundqualifikation nachweisen, die dann auch im Führerschein dokumentiert wird. Diese Grundqualifikation wird im sogenannten „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr“ (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) definiert und geregelt. Für den „interessierten Berufskraftfahrer“ haben wir hier das Gesetz verlinkt. Unsere Fahrschule verfügt über die Zulassung, diese Qualifizierung durchzuführen. Der Umfang dieser Qualifikation variiert jedoch und richtet sich nach der vorhandenen Fahrerlaubnis und deren Ausstellungsdatum. Darum möchten wir Sie gerne persönlich zu diesem Thema beraten!