Begleitetes Fahren (BF 17), oder auch umgangssprachlich Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen. Bei einer wissenschaftlichen Untersuchung haben die Teilnehmer nach der Begleitphase 28,5 % weniger Unfälle verursacht und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße begangen als Fahranfänger einer Kontrollgruppe, welche den Führerschein regulär mit 18 Jahren gemacht hatten.
Interessante Links zu diesem Thema:
www.begleitetes-fahren.schleswig-holstein.de
www.jungesfahren.de
www.autofahren-mit-17.de