Seminare

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Etwa 14% der Besitzer der Fahrerlaubnis auf Probe werden pro Jahr auffällig und müssen eine Nachschulung in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolvieren. Rein statistisch ist die Wahrscheinlichkeit zwar recht gering, trotzdem kann es jeden „erwischen“. Für den Fall, dass es ausgerechnet Sie treffen sollte und Sie vom Amt eine Aufforderung erhalten, hier einige Informationen zur Nachschulung:
Versäumen Sie die Frist (in der Regel drei Monate), wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Nachschulung ist nicht als „Strafe“ zu sehen, sondern eher als Chance, Ihr Wissen aufzufrischen und einen Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrern zu ermöglichen. Es finden keine abschließenden Prüfungen statt.

Der Kurs besteht aus vier Sitzungen (kein Unterricht) von je 135 Minuten und einer Fahrprobe (keine Fahrstunde!) von 30 Minuten. In Ausnahmefällen kann auf Antrag auch ein Einzelseminar mit vier Sitzungen je 60 Minuten und Fahrprobe durchgeführt werden.

Wenn alle Seminarteile komplett absolviert sind, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die ist beim Straßenverkehrsamt vorzulegen, und das ist dann auch schon alles. Nachschulung ist nur einmal möglich! Nach einem Kurs verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre. Kommt es zu einem weiteren Vergehen, wird das Amt die Fahrerlaubnis entziehen.

Für die Teilnahme am Seminar ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich!

NÄCHSTER TERMIN: 12.01.2024

Hier ist ein Link zum aktuellen Bußgeldkatalog.

Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau

Wer einem Fahrerlaubnisentzug aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg vorbeugen will, sollte rechtzeitig Punkte abbauen. Seit 01.05.2014 gilt das neue „Punktesystem“. Die Vergehen wurden neu bewertet (von 1 bis 3 Punkte) und ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar kann jedoch alle 5 Jahre ein Punkt abgebaut werden. Wir beraten euch natürlich gerne bei Fragen zu Verstößen oder der Umrechnung der alten Punkte in das neue System. ACHTUNG: Wer als Begleitperson für das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingetragen werden möchte, darf maximal einen Punkt nach der neuen Regelung „auf dem Konto“ haben.

Das Seminar ist unterteilt in eine verkehrspädagogische Maßnahme und eine psychologische Maßnahme, die das gemeinsame Ziel verfolgen, die Ursachen für Verkehrsverstöße zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln, um weitere Punkte zu vermeiden. Für den verkehrspädagogischen Teil sind zwei Sitzungen (Einzel- oder Gruppensitzungen) von jeweils 90 Minuten vorgeschrieben. Speziell geschulte und qualifizierte Fahrlehrer leiten dieses Seminar bei uns und unterstützen bei der Reflexion zum eigenen Verhalten im Straßenverkehr. Abschließend wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die der Teilnehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen muss.

Den psychologischen Teil übernimmt ein Verkehrspsychologe. In einem Zeitraum von drei Wochen sind zwei Einzelsitzungen von jeweils 75 Minuten vorgeschrieben. Wir vermitteln hier natürlich gerne, um für Dich einen geeigneten Psychologen zu finden. Auch der psychologische Teil wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen. WICHTIG: Beide Teilnahmebescheinigungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung beider Maßnahmen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden, sonst werden keine Punkte abgebaut!